SCREENEN?
WIR NEHMEN
IHRE GESUNDHEIT ERNST!
In Flandern unterscheiden wir zwei Arten von Vorsorgeuntersuchungen für die Bevölkerung: die Reihenuntersuchungen der flämischen Regierung und alle anderen.
Reihenuntersuchungen der flämischen Regierung
Derzeit bietet die flämische Regierung vier Reihenuntersuchungen an. Diese werden in der gesamten flämischen Gemeinschaft auf die gleiche Weise organisiert und erfüllen strenge Qualitätsanforderungen. Die Qualität dieser Untersuchungen wird sorgfältig kontrolliert und bewertet.
Weitere Informationen über die Vorsorgeprogramme der flämischen Regierung finden Sie auf den folgenden Websites:
Sie erkennen die Reihenuntersuchungen an diesem Logo:
Die Untersuchungen durch „Kind en Gezin“ (dt. Kind und Familie) bei Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, wie das Neugeborenen-Hörscreening oder der Sehtest bei Kleinkindern im Alter von 1 und 2 Jahren oder die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen im Schulalter durch die Zentren für Schülerberatung (Centra voor Leerlingenbegeleiding, CLB), sind ebenfalls von der Regierung angebotene Reihenuntersuchungen.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
- Untersuchungen in den Beratungsbüros von „Kind en Gezin“ (dt. Kind und Familie)
- Neugeborenen-Hörscreening
- Sehtest bei Kleinkindern
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in den CLB
Andere Reihenuntersuchungen
Dies betrifft Reihenuntersuchungen, die nicht von der Regierung organisiert werden.
Personen oder Organisationen, die eine Reihenuntersuchung durchführen möchten, müssen vorab die Genehmigung des zuständigen Ministers einholen. Zu diesem Zweck müssen zunächst Nutzen und Qualität der Untersuchungen nachgewiesen werden.
Ohne die Genehmigung des zuständigen Ministers darf keine Reihenuntersuchung durchgeführt werden.